Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der UNILAB-Technologies GmbH, also insbesondere Industriechemikalien, Reagenzien und Diagnostica sowie Produkte des allgemeinen Laborbedarfes einschließlich von Geräten, die dem Einsatz dieser Produkte dienen, und der Beratung. Durch Auftragserteilung unterwirft sich der Kunde unwiderruflich diesen Bedingungen, deren Abänderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich ist. Ist ein Geschäft unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossen, so gelten diese auch für weitere Geschäfte, auch wenn bei diesen auf die genannten Bedingungen nicht Bezug genommen wird. Allgemeine Bedingungen unserer Kunden anerkennen wir nicht, auch wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote
Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden, auch aufgrund unserer Anbote, werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Lieferung bindend.
3. Storno
Aufgrund der Schnellbelieferung ist grundsätzlich keine Stornierung der Bestellungen möglich. Sollte dennoch in Einzelfällen der Kaufvertrag (Bestellung) einvernehmlich storniert werden, ohne daß eine bestimmte Stornogebühr vereinbart worden ist, beträgt die vom Kunden zu entrichtende Stornogebühr 15 % bzw. mind. EURO 30,00 als Grundbetrag plus Umsatzsteuer zuzügl. der Frachtkosten zum Hersteller. Aus dieser Bestimmung leitet sich kein Recht des Kunden auf einseitige Stornierung eines Vertrages (Bestellung) ab.
4. Lieferfristen, Verzug und Nichtlieferung
Wir bemühen uns, die von uns genannten Liefertermine einzuhalten, können aber, da die Lieferung nicht nur von uns abhängt, keine verbindlichen Zusagen machen. Die Lieferfrist verlängert sich durch den Eintritt höherer Gewalt und durch alle von uns mit angemessenen Mitteln nicht beeinflußbare Hindernisse.
Lieferzeitüberschreitungen berechtigen unsere Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen, doch können unsere Kunden, wenn die Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten wurde und dies ausschließlich auf unser Verschulden zurückzuführen ist, mittels Einschreibebrief den Vertragsrücktritt erklären, der wirksam wird, wenn wir innerhalb einer angemessenen mindestens aber vierwöchigen Nachfrist nicht die Lieferung nachholen. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
5. Lieferung, Ausschluß von Schadenersatz
Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ist ausgeschlossen, ebenso auch für Schäden, die durch das Produkt oder seine Verarbeitung entstehen. Insbesondere ist auch unsere Haftung für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auch für Schäden infolge einer Beratung ausgeschlossen. Kundenreklamationen können generell nur dann behandelt werden, wenn schriftliche Bestellungen vorliegen.
6. Versand und Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erhalten Sie ab einem Nettowarenwert von EURO 110,00 frei Haus (ausgen. Chemikalien, Geräte, Serviceleistungen und Reparaturen). Chemikalienlieferungen (ggf. auch Gefahrgut) werden nach Aufwand berechnet. Hat der Kunde besondere Wünsche hinsichtlich der Art des Versandes, z.B. Schnelltransport, werden ihm die Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.
7. Preise und Zahlung
Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer, und sonstige Steuern, wie zB Alkoholsteuer. Skontoabzüge werden nur dann akzeptiert, wenn diese im Zuge des Angebotes schriftlich vereinbart wurden. Ungerechtfertigt abgezogene Skonti werden ausnahmslos nachgefordert, wie z.B. bei Reparaturen und Serviceleistungen.
Wir sind berechtigt, im Falle einer wesentlichen Kostenerhöhung nach Vertragsabschluß die Preise entsprechend zu erhöhen.
Der Kaufpreis ist nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Wir sind jedoch berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen.
Gerät der Kunde mit irgendeiner Vertragsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes für Überziehungskredit, mindestens jedoch in der Höhe von 12 %, zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.
Eine Bemängelung der Ware berechtigt nicht zum Einbehalt von Zahlungen. Dem Kunden ist eine Aufrechnung mit anderen Forderungen nicht gestattet.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Im Falle der Verarbeitung von in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren durch unsere Kunden entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung.
9. Gewährleistung
Es gelten unabhängig davon, ob der Kunde Kaufmann ist oder nicht, die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für beidseitige Handelsgeschäfte. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Innsbruck. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit von uns eingegangenen Vertragsverhältnissen oder deren Auflösung ist in erster Instanz ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht in Innsbruck, zuständig.
UNILAB-Technologies GmbH
Exlgasse 20
A-6020 Innsbruck/Austria
Tel ++43 / 512 / 28 43 11-0
Fax ++43 / 512 / 28 43 26
email: unilab(at)unilab-technologies.at
www.unilab-technologies.at
FN 46263op Handelsgericht Innsbruck
UID-Nummer: ATU 71699058